Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Horst Gralle 
maxsiebenappartement 
Altbachstr. 10, 67434 Neustadt/Weinstr. 

Telefon: +49 6321 / 4993870
Telefax: +49 6321 / 4993871 
E-Mail: 


Hinweis

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Bildnachweis

Sophia Winkler


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AGB

 

 

Ferienwohnung Max-Sieben, Maxburgstraße 7, 67434 Neustadt/Wstr.

Vermieter: Horst Gralle, Altbachstr. 10, 67435 Neustadt/Wstr.


Pandemiesonderregelung
Sollte aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ein Urlaub nicht möglich sein, wird die Buchung kostenlos umgebucht. Bei einer Stornierung fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro an.
 Sollte ein Mieter erkranken, tritt die Reiserücktrittsversicherung ein.
 Bei Urlaubsantritt muss eine vollständige Impfung nachgewiesen werden oder ein negatives Testergebnis (nicht älter als 24 Stunden). Sollte kein vollständiger Impfschutz bestehen, verpflichten sich die Mieter zu einem kostenlosen Test 2 x die Woche.


1. Vertragsabschluss

Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist oder die Anzahlung geleistet wurde. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit maximal 2 Personen belegt werden. Die Mindestmietdauer beträgt 2 Übernachtungen.



2. Anreise / Abreise

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt ab 15.00 Uhr in vertragsmäßigem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, ist der Vermieter zu informieren. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.

Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.

Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus der Wohnung ist strengstens untersagt.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10.00 Uhr geräumt in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Entfernen persönlicher Gegenstände, Spülen des Geschirrs und Lagerung in den Küchenschränken sowie Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer; Lebensmittelreste sind zu entfernen bzw. wieder mit zunehmen.


Eine Überziehung der Abreisezeit ohne Absprache hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge.



3. Mietpreis und Nebenkosten

Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter eine Kaution für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 500,- EUR zu überweisen. Die Kaution wird nach Mietende zeitnah zurücküberwiesen, sofern keine Haftungsanspruch an den Mieter seitens des Vermieters erfolgt.

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages sowie der Kaution über 500,- EUR fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Strom, Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall, Reinigung sind im Tagespreis enthalten.



4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts fallen folgende Stornogebühren an:

  • 100% Erstattung, wenn Sie mindestens 60 Tage vor Check-in stornieren.
  • 50% Erstattung (abzüglich der Servicegebühr, wenn Sie mindestens 30 Tage vor Check-in stornieren.
  • Keine Erstattung, wenn Sie weniger als 30 Tage vor Check-in stornieren.


Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.


Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. z.B. durch Feuer o.ä. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei.


Grundsätzlich ist die Kaution über 500,- EUR kein Bestandteil des entstandenen Schadens bei Rücktritt vom Mietvertrag und wird bei erfolgter Bezahlung erstattet.



5. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienappartement, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienappartement und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.

Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.



6. Hausordnung

Der Mieter wird zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.

Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.


Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt.

Rauchen ist innerhalb der Räume strengstens untersagt.

Bei Zuwiderhandlungen der beiden o.g. Untersagungen wird eine Gebühr in Höhe von mind. der Kaution über 500,- Euro erhoben, da die Räume kernsaniert werden müssen.



7. Haftung

Der Mieter ist verpflichtet eine gültige Haftpflichtversicherung vorzulegen und nachzuweisen.

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).

Der Vermieter haftet nicht bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten.

Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Ausstattungsgegenstände und Inventar ist ausgeschlossen.


Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung, ebenso die Zugänglichkeit des Appartements im 3. Stockwerk über die Treppe. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

Bei Verlust des dem Mieter überreichten Schlüssels (Schlüsselanlage) haftet der Mieter nicht nur für dessen Verlust, sondern auch für alle zusammenhängenden Eigentumswohnungen dieser Schlüsselanlage (insgesamt 20 Einheiten).

Dem Mieter wird nahegelegt seine abgeschlossene Haftpflichtversicherung daraufhin überprüfen zu lassen.



8. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.



9. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.



Neustadt/Wstr., April 2022


gelesen und akzeptiert



……………………………………………….

(Datum, Unterschrift Mieter)

Das Kleingedruckte nochmal ganz ausführlich zum Nachlesen!

Hier kannst du die AGB als PDF herunterladen,